Börse | Kurs (EUR) | Datum | Uhrzeit | Tagesvolumen (Stk) |
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Das Landgericht (LG) Bonn hat in der ersten Instanz des dritten Zwangsvollstreckungsverfahrens gegen den widerrechtlich handelnden ehemaligen ICO-Treuhänder erneut zu Gunsten der savedroid AG entschieden und 25.000 Euro Zwangsgeld bzw. bei Nichtzahlung ersatzweise Zwangshaft auf Basis eines Tagessatzes von 200 Euro festgesetzt, was in Summe insgesamt 125 Tagen Zwangshaft entsprechen würde. Der Ex-Treuhänder des Initial Coin Offerings (ICO) der savedroid AG, der Kryptowährungen mit einem aktuellen Marktwert von knapp 50 Millionen Euro rechtswidrig zurückhält, hat gemäß dem Gerichtsurteil noch bis zum 15. Oktober 2025 Zeit, die Kryptowährungen zu übertragen, um die vorgenannten Zwangsmittel abzuwenden. Damit ist das LG Bonn erneut der Argumentation der savedroid AG, einer 100%ige Tochtergesellschaft der Advanced Bitcoin Technologies AG, gefolgt, auch wenn es den Zwangsmittelantrag auf Zwanghaft zunächst in Form von Zwangsgeld beschlossen hat.